Hilfreiche Informationen von der Homepage des Stadtelternrats Braunschweig
Schulvorstand
Mit
Beginn des Schuljahres 2007 / 2008 werden an den niedersächsischen
Schulen die neuen Schulvorstände gebildet.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben
der Eltern in diesem neuen Gremium.
Die
Entscheidungsbefugnisse der Schulen werden mit dem Erlass
zur Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an
Eigenverantwortliche Schulen
erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob und in welchem Umfang
sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse
weiterhin vollständig anwendet. Will sie von der Möglichkeit
Gebrauch machen, die ihr eingeräumten Entscheidungsspielräume ganz
oder teilweise zu nutzen, dann treten schuleigene Regelungen an die
Stelle bisheriger Erlassregelungen.
Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume
trifft nach § 38 a Abs. 3 Nr. 1 NSchG der Schulvorstand. Die
Ausgestaltung der Regelungsgegenstände der eingeräumten
Entscheidungsspielräume fällt dann je nach Regelungsgegenstand in
die nach §§ 32 ff. NSchG geregelten Entscheidungszuständigkeiten
(Lehrkraft, Gesamtkonferenz, Schulvorstand, Teilkonferenz,
Schulleiterin oder Schulleiter).